Sozialgericht Düsseldorf: Verletzung beim Betriebssport kein Arbeitsunfall
04.04.2008
Sozialgericht Düsseldorf: Verletzung beim Betriebssport kein Arbeitsunfall. Düsseldorf (RPO). Eine Verletzung beim Kick mit den Kollegen zählt nicht immer als Arbeitsunfall. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf. Es wies die Klage eines Bahnfahrers gegen die Berufsgenossenschaft ab.
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