Viersen: Unzulänglichkeit eines Gutachters
03.04.2008
Viersen: Unzulänglichkeit eines Gutachters. Als Mitglied des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Seniorenarbeit des Kreistages hat man es zuweilen nicht leicht, den Sitzungen zu folgen. Gleiches gilt auch für die Pressevertreter, die über die Sitzungen berichten wollen. Gestern Abend war wieder so eine Sternstunde: Der Kreis hat das Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) in Köln mit einem Gutachten zur kommunalen Pflegeplanung beauftragt. Das Thema ist zukunftsweisend so wichtig, dass die Entscheidung, externen Sachverstand zu Rate zu ziehen, sicherlich richtig ist. Doch der Geschäftsführer des ISG, Dr. Dietrich Engels, zeigte sich gestern in seinem bereits zweiten Zwischenbericht vor dem Ausschuss erneut unzulänglich vorbereitet. Er präsentierte wie beim ersten Termin im Mai des Jahres eine Fülle von Daten und Fakten, denen die Zuhörer nur schwer folgen konnten. Auf Bitten des Ausschussvorsitzenden Hans Kothen, die an die Wand geworfene Beamer-Präsentation dem Ausschuss als Ausdruck zur Verfügung zu stellen, erklärte sich der Gutachter dazu außer Stande. Die Folien seien erläuterungsbedürftig. Er verwies auf seinen schriftlichen Bericht, der Ende des Jahres vorliegen soll.
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